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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 65/05 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5, FGO § 118 Abs. 2 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit |
Rechtsfrage: | Unbegrenzter Abzug der vom Arbeitgeber bezuschussten "Bürokosten" eines angestellten, zu Hause und im Außendienst (ca. 141 Tage mit ca. 20.000 gefahrenen Kilometern) tätigen Verkaufsleiters ohne eigenen Arbeitsplatz, wenn nach der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG die Außendiensttätigkeit und nicht die Tätigkeit im Arbeitszimmer für die berufliche Betätigung des Klägers typisch und prägend war (Bindung des BFH an die tatsächlichen Feststellungen des FG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4602/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 65/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 15 76 |