Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-480/16 (EuGH)
§§: EG Art. 49, EG Art. 56, AEUV Art. 56, AEUV Art. 63, RL 85/611/EWG
Schlagwörter EG, EU, Kapitalverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Quellensteuer, Steuerabzug, Steuerbefreiung, Mindestausschüttung, Wertpapier
Rechtsfrage: Verstößt eine Steuerregelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die für Dividenden, die von dänischen Gesellschaften an unter die Richtlinie 85/611/EWG des Rates (OGAW-Richtlinie) fallende ausländische Anlageorganismen ausgeschüttet werden, einen Quellensteuerabzug vorsieht, gegen Art. 56 EGV (Art. 63 AEUV) über den freien Kapitalverkehr oder Art. 49 EGV (Art. 56 AEUV) über den freien Dienstleistungsverkehr, wenn den entsprechenden dänischen Anlageorganismen eine Befreiung vom Quellensteuerabzug gewährt werden kann, und zwar entweder weil sie faktisch eine Mindestausschüttung an ihre Mitglieder unter Einbehaltung der Quellensteuer vornehmen oder weil sie technisch eine Mindestausschüttung ausweisen, auf die Quellensteuer zu Lasten ihrer Mitglieder einbehalten wird?
Vorinstanz: Østre Landsret (Dänemark)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 419 S. 32
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.06.2018
Erledigungs-Az: Rs C-480/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 10 15