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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 36/15 (BFH) |
§§: | AO § 163, EStG § 33, EStG § 11 Abs. 2 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Behinderter, Umbau, Aufwendungen, Verteilung, Sachliche Unbilligkeit, Jahresprinzip, Abschnittsbesteuerung |
Rechtsfrage: | Sind im Wege einer Billigkeitsmaßnahme (sachliche Unbilligkeit) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses auf Antrag auf das Jahr der Verausgabung und auf die Folgejahre zu verteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1750/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 20 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 36/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 14 29 |