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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/18 (BFH)
§§: ErbStG § 13 b Abs. 2 Satz 3, ErbStG § 13 b Abs. 1, ErbStG § 13 a
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Wertpapierdepot, Betriebsvermögen, Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Junges Verwaltungsvermögen
Rechtsfrage: Wertpapiere als "junges Verwaltungsvermögen" i.S. von § 13 b Abs. 2 Satz 3 ErbStG bei Umschichtung innerhalb des Wertpapierdepots: Sind zum Verwaltungsvermögen gehörende Wertpapiere, die im Zeitpunkt des Erbfalls weniger als zwei Jahre gehalten wurden, als junges Verwaltungsvermögen zu bewerten, auch wenn es sich um Umschichtungen und Zukäufe innerhalb eines bestehenden Wertpapierdepots handelt und die Verwaltungsvermögensquote unberührt bleibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.11.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 2867/15 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2020
Erledigungs-Az: II R 8/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 10 31