Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 42/17 (BFH)
§§: ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 2, ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 3, AO § 163
Schlagwörter Schenkungsteuer, Vorschenkung, Billigkeitsgründe, Abweichende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Vorschenkung - Rechtsprechungsänderung - Sachliche Unbilligkeit: Ist der Tatbestand der sachlichen Unbilligkeit im Rahmen der Anwendung des § 14 Abs. 1 ErbStG erfüllt, wenn sich die Steuerfestsetzung für einen Vorerwerb infolge einer Rechtsprechungsänderung im Nachhinein als unzutreffend erweist und daher nicht die tatsächlich festgesetzte, sondern die aufgrund der Rechtsprechungsänderung niedrigere Steuer aus dem Vorerwerb angerechnet wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.10.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 1625/15 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2020
Erledigungs-Az: II R 42/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 05 32