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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 36/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, AO § 233 a, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Erstattungszinsen, Verfassung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Mehrjährige Tätigkeit |
| Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233 a AO) als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG? - Handelt es sich bei den Erstattungszinsen um außerordentliche Einkünfte, weil sie entweder als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG oder als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) anzusehen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 29.01.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 2720/09 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 723 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 50 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.11.2013 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 36/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 04 29 |