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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 13/01 |
§§: | AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 3, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, AO 1977 § 19 |
Schlagwörter | Seelotse, Zuständigkeit, Gesonderte Feststellung, Tätigkeitsfinanzamt |
Rechtsfrage: | 1. Erbringt der Seelotse seine berufliche Tätigkeit vorwiegend in seinem Seelotsrevier; sind die Einkünfte deshalb ggf. gesondert festzustellen? - 2. Ist das Finanzamt, in dessen Gebiet die Lotsenbrüderschaft ihren Sitz hat (Tätigkeitsfinanzamt ?), für die gesonderte Feststellung der freiberuflichen Einkünfte des Seelotsen zuständig? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.01.2000 |
Vorinstanz/AZ: | V 1528/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 13/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 48 |