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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 11/04
§§: MinöStG § 19 Abs. 2, MinöStG § 4 Abs. 1, MinöStV § 17 Abs. 5
Schlagwörter Mineralöl, Verbringen, Verwendung, Schwimmbagger
Rechtsfrage: Ist ein Schwimmbagger, ohne eigenen Antrieb, ein Arbeitsgerät i.S.d. § 19 Abs. 2 MinöStG, für das für den im Hauptbehälter befindlichen Kraftstoff Steuerbefreiung zu gewähren ist? Kann zur Auslegung des Begriffs "schwimmendes Arbeitsgerät" (§ 19 Abs. 2 MinöStG) § 17 Abs. 5 MinöStV herangezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 09.12.2003
Vorinstanz/AZ: IV 181/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 16 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2004
Erledigungs-Az: VII R 11/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 15 28