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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 89/04
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Gesellschaftergeschäftsführer, Berufsunfähigkeitsrente, Versicherungsleistung
Rechtsfrage: Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung: Sind an den Gesellschafter-Geschäftsführer direkt ausgezahlte Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente verdeckte Gewinnausschüttungen? Ist eine "Nur-Pension" anstatt eines regulären Festgehaltes als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 09.12.2003
Vorinstanz/AZ: I 226/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 09 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2005
Erledigungs-Az: I R 89/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 65