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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 70/04
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Privatnutzung, Fahrtenbuch, Geldwerter Vorteil, Gesellschaftergeschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Private Pkw-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer: Ist die vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als geldwerter Vorteil im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu werten oder stellt die Vorteilsgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.12.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 138/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 09 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2005
Erledigungs-Az: I R 70/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 24 35