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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-454/98 (EuGH) |
§§: | UStG § 14 Abs. 2, UStG § 14 Abs. 3, AO § 227, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 21 Nr. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | Rechnung, Steuerausweis, Billigkeitsmaßnahme, EG |
Rechtsfrage: | 1. Gebietet es das Gemeinschaftsrecht, die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer bereits im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens zu ermöglichen, oder reicht es aus, wenn die Mitgliedsstaaten eine Berichtigung erst in einem anschließenden Billigkeitsverfahren (aus sog. sachlichen Gründen) zulassen? - 2. Setzt die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer zwingend voraus, daß der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist, oder ist eine Rechnungsberichtigung auch in anderen Fällen (ggf. welchen) zulässig? - 3. Unter welchen Voraussetzungen handelt ein Rechnungsaussteller in gutem Glauben? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.1998 |
Vorinstanz/AZ: | V R 38/97, V R 61/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | UStR 1999 S. 167 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 02 50 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 19.09.2000 |
Erledigungs-Az: | Rs C-454/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 12 77 |