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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 84/10 (BFH) |
§§: | EStG § 41 a Abs. 4 Satz 1, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Arbeitgeber, Kürzungsanspruch, Lohnsteuer, Schiff, Reederei, Zusammenrechnung, Zeitlicher Zusammenhang |
Rechtsfrage: | Ist die Einschiffgesellschaft in der Rechtsform einer KG aufgrund der Abrechnung und Zahlung der Heuer als Arbeitgeber i.S. des § 41 a Abs. 4 Satz 1 EStG anzusehen und können daher für die Inanspruchnahme des Kürzungsbetrages nach § 41 a Abs. 4 Satz 1 EStG die Einsatzzeiten der Besatzungsmitglieder auf der gesamten Flotte nicht zusammengerechnet werden oder der Reeder (hier: Bereederung der Schiffe der Flotte zunächst durch den Komplementär der Einschiff-KG und später durch eine GmbH & Co. KG mit dem Komplementär der Einschiff-KG als Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 84/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 84/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 31 07 |