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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 56/07 (BFH) |
§§: | GrEStG § 5 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Änderungsbefugnis, Rückwirkendes Ereignis, Festsetzungsfrist, Grunderwerbsteuer |
Rechtsfrage: | Nachträgliche Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 GrEStG: Kommt es für die Beurteilung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG allein auf den Inhalt des Plans im Einbringungszeitpunkt an, oder können nach dem Einbringungsvorgang eintretende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO rückwirkend sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 234/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 56/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |