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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 78/04 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Ausbildungswilligkeit, Vollzeiterwerbstätigkeit | 
| Rechtsfrage: | Kann ein volljähriges Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Ausbildungsplatz bewirbt, dann, wenn es unmittelbar vor seiner Bewerbung keinen Tatbestand i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG erfüllt hat, kindergeldrechtlich nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt werden? Kommt es ggf. auf den Umfang der Erwerbstätigkeit - Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeiterwerbstätigkeit - an? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.05.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 4059/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 31 71 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 20.07.2006 | 
| Erledigungs-Az: | III R 78/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 44 70 | 
