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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 89/98 |
§§: | EStG § 40a Abs. 3, EStG § 13, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Aushilfe, Landwirtschaft, Nebenbetrieb, Abfärbetheorie |
Rechtsfrage: | Inwieweit kann eine Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte gem. § 40a Abs. 3 EStG in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vorgenommen werden, die über einen gewerblichen Nebenbetrieb verfügen und allein wegen der Rechtsform (Abfärbetheorie) als Gewerbebetrieb gelten? Bewirkt bereits eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit einen Strukturwandel von einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hin zum Gewerbebetrieb?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1274/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.09.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 89/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 45 99 |