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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 71/05
§§: EStG § 63 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 33 b Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Blindengeld, Bezüge, Unterhalt
Rechtsfrage: Hat der zu 100 v.H. behinderte blinde Sohn durch den Bezug von Rente, Wohngeld und Blindengeld hinreichende Einnahmen, um sich selbst zu unterhalten? Blindengeld als Bezug i.S.v. § 32 Abs. 4 EStG? Muss das Blindengeld (als Abgeltung für den behinderungsbedingten Mehraufwand) neben dem Behindertenpauschbetrag bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 28.09.2005
Vorinstanz/AZ: III 499/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.08.2006
Erledigungs-Az: III R 71/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 44 44