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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 4/07 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Ausbildung, Verkehrsflugzeugführer, Privatpilotenlizenz, Erwerbsaufwand |
Rechtsfrage: | Gehören die im Vorfeld einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) entstandenen Aufwendungen eines vom Dienst freigestellten Zeitsoldaten für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) zu den abziehbaren Erwerbsaufwendungen, weil - wegen fehlender Vorkenntnisse- die zum Erwerb der PPL notwendigen Schulungsteile zwingend auch Teil der nachfolgenden ATPL-Ausbildung gewesen seien und somit die hierfür angefallenen Kosten im Rahmen der durchgehend absolvierten Ausbildung entstanden sind. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4008/04 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 13 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.09.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 4/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 40 74 |