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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-662/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Erstattung, Missbrauch, Portugal, Unionsrecht
Rechtsfrage: Ist in dem Fall, dass die Finanzverwaltung den Verdacht hegt, dass eine missbräuchliche Praxis vorliegt, die der Erlangung einer Mehrwertsteuererstattung dient, angesichts der Tatsache, dass das portugiesische Recht zwingend die vorherige Durchführung eines auf missbräuchliche Praktiken im Steuerbereich anwendbaren Verfahrens vorsieht, davon auszugehen, dass dieses Verfahren in Mehrwertsteuerangelegenheiten aufgrund der gemeinschaftlichen Grundlage dieser Steuer unanwendbar ist?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 78 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.02.2015
Erledigungs-Az: Rs C-662/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 03 27