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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 85/99
§§: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 12, BewG § 12
Schlagwörter Schenkungsteuer, Kapitalumbuchungen, Personengesellschaft, Kapitalforderung, Kapitalverlustkonto
Rechtsfrage: Stellen Kapitalumbuchungen bei einer KG, die beim Schenker zur Minderung seiner Forderungen und beim Empfänger zur Minderung des Saldos seines (unverzinslichen) Kapitalverlustkontos führen, eine freigebige Zuwendung unter Lebenden dar. Verlieren die vormals in der Hand des Schenkers liegenden Forderungen durch die Umbuchungen für den Empfänger den Charakter als Forderungen, weil die Minderung des Kapitalverlustkontos lediglich die Chancen verbessern, früher über Gewinne der KG zu verfügen. Aufgrund negativer Ertragsaussichten der Gesellschaft sind Gewinne in naher Zukunft jedoch nicht zu erwarten. Ist die Zuwendung beim Empfänger als "Minderung des Kapitalverlustkontos" mit dem Nennwert zu bewerten oder als Zuwendung "Chancenverbesserung auf frühere Verfügbarkeit von Gewinnanteilen" nicht bewertbar. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 02.10.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 2628/93 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2002
Erledigungs-Az: II R 85/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 35