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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-339/08 (EuGH)
§§: Richtlinie 90/435/EWG Art. 5, Richtlinie 90/435/EWG Art. 7 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Steuerabzug, Ausgleich, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft
Rechtsfrage: 1. Stellt der Steuerabzug vom Ausgleichszuschlag einen nach Art. 5 der RL 90/435/EWG verbotenen Steuerabzug von Gewinnen an der Quelle dar? - 2. Ist die Schutzklausel des Art. 7 Abs. 2 der RL 90/435/EWG anzuwenden? Ist insbesondere Art. 7 Abs. 2 der 90/435/EWG in dem Sinn auszulegen, dass ein Mitgliedstaat von der Anwendung der Befreiung in Art. 5 Abs. 1 der RL 90/435/EWG in dem Fall absehen kann, wenn der Staat, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist, dieser einen Steuerkredit aufgrund eines bilateralen Abkommens gewährt?
Vorinstanz: Commissione Tributaria Regionale (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 260 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 24.06.2010
Erledigungs-Az: Rs C-338/08 und C-339/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 81