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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 25/03 |
§§: | GewStG § 2, GewStG § 7, EStG § 15 |
Schlagwörter | Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Bedingte Veräußerungsabsicht |
Rechtsfrage: | Gewerblicher Grundstückshandel oder Vermögensverwaltung bei Veräußerung von 5 von 15 im Jahr 1987 erworbenen Eigentumswohnungen (ETW), die zu 100 % fremdfinanziert und vermietet waren, innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren (hinsichtlich 3 ETW) und weiteren 7 bzw. 9 Monaten (hinsichtlich der 4. und 5. ETW) zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen eines durch Rückübereignung in den neuen Bundesländern erworbenen Objekts mit höheren Renditeerwartungen? Rechtfertigt u.a. die Tatsache, dass bis heute keine weiteren Veräußerungen erfolgten, den Rückschluss, dass keine bedingte Veräußerungsabsicht vorlag bzw. ist evtl. "Insiderwissen" zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 11.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 5341/00 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 28 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2004 |
Erledigungs-Az: | XI R 25/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 92 |