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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 16/12 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 55 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Spende, Vermögensbindung, Satzung, EU
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Zahlung einer inländischen juristischen Person (hier einer GmbH) an eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige kirchennahe Körperschaft um eine abzugsfähige Spende, oder stellt diese eine verdeckte Gewinnausschüttung dar? Muss auch ein gemeinnütziger Verein, der nach italienischem Recht errichtet worden ist, in der Satzung die Voraussetzungen der Vermögensbindung erfüllen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 08.06.2011
Vorinstanz/AZ: 1 K 63/10 (6)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2013
Erledigungs-Az: I R 16/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 72