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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-84/15 (EuGH) |
§§: | KN Pos. 8517, KN Pos. 8518, KN Pos. 8519, KN Pos. 8527, KN Pos. 8543 |
Schlagwörter | EG, EU, Niederland, Tarifierung, Zolltarif, Einreihung, Zoneplayer |
Rechtsfrage: | Sind die Positionen 8517, 8518, 8519 und 8527 KN dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis i.S. des vorliegenden Urteils (Zoneplayer), das digitale Informationen empfängt und ohne Speicherung ("Streaming") mittels fünf (integrierter) Lautsprecher(n) in Form von Tönen verstärkt wiedergibt und/oder an andere Apparate im lokalen Netzwerk weiterleitet, für eine Einreihung in eine oder mehrere dieser Positionen in Betracht kommt, und falls ja, in welche? Oder ist Position 8543 KN dahin auszulegen, dass ein Apparat wie der Zoneplayer als elektrischer Apparat mit eigener Funktion in diese Position einzureihen ist? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2015 Nr. C 146 S. 18 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 17.03.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs C-84/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 62 |