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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 65/97
§§: FGO § 76 Abs. 3, FGO § 79b Abs. 3, AO 1977 § 364b, FGO § 76
Schlagwörter Präklusion, Ausschlußfrist, Verspätetes Vorbringen, Verzögerung des Rechtsstreits, Ermessen, Schätzung, Sachaufklärung
Rechtsfrage: Sind die im Klageverfahren (gegen Schätzungsbescheide) nachgereichten Steuererklärungen trotz unentschuldigter Versäumung der vom Finanzamt gem. § 364b AO 1977 gesetzten Ausschlußfrist zu berücksichtigen; anhand welcher Vergleichsposten ist die Frage der Verzögerung des Rechtsstreits (§ 76 Abs. 3, § 79 b Abs. 3 FGO) zu prüfen, ist das Einspruchsverfahren einzubeziehen? Hätte das FG im Streitfall aufgrund der Stellungnahmen des Finanzamts zu den nachgereichten Erklärungen den Sachverhalt weiter aufklären müssen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 17.09.1997
Vorinstanz/AZ: III 294/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.1998
Erledigungs-Az: XI R 65/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen