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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 43/98
§§: BerlinFG § 21 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Berlinförderungsgesetz, Steuerermäßigung, Wohnsitz, Gewöhnlicher Aufenthalt
Rechtsfrage: Strittig ist, ob dem Kl. die Ermäßigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 BerlinFG zusteht, weil fraglich ist, ob er sich in den Streitjahren vorwiegend in Berlin (West) aufgehalten hat, die Berliner Wohnung bestand angeblich nur aus einer Dachkammer, Familienwohnsitz war im Bundesgebiet. -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.10.1997
Vorinstanz/AZ: 14 K 2070/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.1998
Erledigungs-Az: IV R 43/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 50 10