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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 77/00 |
§§: | AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, GmbHG § 70 |
Schlagwörter | Haftung, Ermessensentscheidung, Pflichtverletzung, Option, Bereicherung |
Rechtsfrage: | Hätte der Kläger zur Vermeidung der Haftungsfolge des § 69 AO 1977 auf die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 9 a UStG nicht verzichten dürfen? - Ist bei der Ermessensentscheidung, ob der gesetzliche Vertreter in Haftung genommen wird, zu berücksichtigen, dass dieser keine persönlichen Vorteile erlangt hat? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | II 6/1999 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2003 |
Erledigungs-Az: | VII R 77/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 10 39 |