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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 27/00 |
§§: | EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, HGB § 255 |
Schlagwörter | Rückstellung, Steuerbilanz, Bürgschaft, Betriebsaufspaltung, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Haben die Gesellschafter der Besitz-GbR -im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit personenidentischen Beteiligungsverhältnissen-- für die Verbindlichkeiten der überschuldeten Betriebs-GmbH selbstschuldnerische Bürgschaften übernommen, darf dann in der Steuerbilanz der GbR infolge der drohenden Inanspruchnahme aus den Bürgschaften eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden? Oder dürfen die Bürgschaften erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme bilanziell berücksichtigt werden und stellen die Bürgschaftszahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile dar? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | II 348/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 1214 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2001 |
Erledigungs-Az: | VIII R 27/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 05 27 |