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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 53/07 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, EStG § 10 d Abs. 4, AO § 181 Abs. 5
Schlagwörter Spekulationsgeschäft, Wertpapier, Spekulationsverlust, Verlustfeststellung, Gesonderte Feststellung
Rechtsfrage: Nachträgliche Feststellung von vor dem 1.1.2007 entstandenen Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften: Ist der im Jahr 2000 entstandene Verlust aus Wertpapierspekulationsgeschäften in den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Verlustfeststellungsbescheiden zum 31.12.2001 und 31.12.2002 durch entsprechende Erhöhung der bereits festgestellten Verluste zu berücksichtigen oder steht die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2000 der nachträglichen Berücksichtigung des Verlustes entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.07.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 4013/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1774
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 36 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2008
Erledigungs-Az: IX R 53/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 84