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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 27/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 3 a Abs. 1 Satz 1, UStG 1999 § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, UStG 1999 § 3 a Abs. 4 Nr. 3 Buchst. c, UStG 1999 § 3 b Abs. 2
Schlagwörter Ort der sonstigen Leistung, Sonstige Leistung, Ausgangsbestätigung, Ausfuhr
Rechtsfrage: Werden Leistungen einer nach EU-Recht zugelassenen internationalen Kontroll- und Überwachungsgesellschaft (KÜG), die im Auftrag von in EU-Mitgliedstaaten ansässigen Agrar-Exporteuren die Einfuhr und Entladung der ausgeführten Waren im Drittland kontrolliert und darüber eine Bescheinigung erstellt, die der Ausführer zum Erhalt von Ausfuhrerstattung benötigt, am inländischen Unternehmenssitz der KÜG erbracht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.03.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 447/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 31 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2010
Erledigungs-Az: V R 27/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 08 85