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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 170/00 |
| §§: | GG Art. 14, GewStG § 12, FGO § 69 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Gewerbesteuer, Eigentum, Halbteilungsgrundsatz, Verfassung |
| Rechtsfrage: | Erfolgt bei einer GmbH durch die Gewerbekapitalsteuer eine Substanzbesteuerung, die gegen den Halbteilungsgrundsatz des BVerfG verstößt, wenn das körperschaftsteuerliche Jahresergebnis im Streitjahr aufgrund eines Verlustvortrags 0 DM beträgt? |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 22.09.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 V 3511/00 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.04.2001 |
| Erledigungs-Az: | I B 170/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde unzulässig |