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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 34/09 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 130 Abs. 1, EG Art. 10 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Geldspielautomat, Gemeinschaftsrecht, Bestandskraft, Rücknahme, EG, EU |
Rechtsfrage: | Sind bestandskräftige Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1993 (Verstoß gegen Art. 13 Teil B Buchst. f der RL 77/388/EWG) gemäß § 130 Abs. 1 AO i.V.m. Art. 10 EG zurück zu nehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2448/07 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 39 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |