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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 21/01 |
§§: | DBA-GB Art. XI Abs. 3, EStG § 39 d Abs. 3 Satz 4, EStG § 39 b Abs. 6 |
Schlagwörter | Arbeitnehmerüberlassung, Ausland, Freistellungsbescheinigung, Lohnsteuer, Arbeitgeber |
Rechtsfrage: | Ist eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft für ihre britischen Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Großbritannien, die für einige Wochen im Inland eingesetzt werden, von der Verpflichtung, die Lohnsteuer anzumelden und abzuführen, freizustellen oder ist der inländische Arbeitnehmerentleiher als Arbeitgeber im Sinne des DBA-GB anzusehen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1613/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 74 42 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 4.9.2002 - I R 21/01 - Zurücknahme der Klage |