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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2677/16 (BVerfG) |
§§: | AuslInvestmG § 18 Abs. 1, AO § 162, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 53 Abs. 2, § 180 Satz 3, AEUV Art. 63, AEUV Art. 64 |
Schlagwörter | Schätzung, Ausland, Investment, Briefkasten, Ersatzzustellung, Schwarze Fonds, Kapital, Kapitalverkehrsfreiheit, Verfassung |
Rechtsfrage: | Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 28.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | VIII R 2/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 2016 II S. 447 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 28 24 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2023 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2677/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |