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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 161/00
§§: EStG § 26 Abs. 1 S. 1, EStG § 26 a, EStG § 26 b, EStG § 32 a
Schlagwörter Ehegatten, Veranlagung, Wahlrecht, Änderung
Rechtsfrage: Können Ehegatten nach einer im Vorprozess durch Änderungszusage des FA erreichten einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits über eine Einkommensteuerveranlagung auf die bis dahin durchgeführte Zusammenveranlagung im Einspruchsverfahren gegen die Änderungsbescheide die getrennte Veranlagung wählen oder ist mit der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Prozess beendet und eine neue Bestimmung der Veranlagungsart nicht mehr möglich? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.08.2000
Vorinstanz/AZ: 7 K 3075/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.01.2001
Erledigungs-Az: VI R 161/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an den III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 49/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 24.1.2002 - III R 49/00