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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 8/98 |
§§: | EStG 1994 § 32 d Abs. 1, EStG § 2 Abs. 6, EStG § 34 f Abs. 3 |
Schlagwörter | Baukindergeld, Wohneigentumsförderung |
Rechtsfrage: | Ist bei niedrigem Erwerbseinkommen das Baukindergeld nicht von der nach § 32 d EStG geminderten Einkommensteuer in Abzug zu bringen, sondern vor Anwendung des § 32 d EStG zu berücksichtigen? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 3615/96 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 473 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.1999 |
Erledigungs-Az: | X B 8/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 56 |