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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 4/08 (BFH)
§§: UStG § 2 Abs. 2, UStG § 10 Abs. 1
Schlagwörter Betrieb gewerblicher Art, Betriebsaufspaltung, Organschaft, Wesentliche Betriebsgrundlage, Entgelt
Rechtsfrage: Begründet die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Schwimmbad, Tierpark, Sportplätze) ohne besonders berechnetes Entgelt durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stadt) an eine von ihr beherrschte juristische Person einen Betrieb gewerblicher Art (Gemeinnützige GmbH), der über das Bestehen einer Betriebsaufspaltung zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.11.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 424/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.2009
Erledigungs-Az: V R 4/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 30 58