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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 57/06
§§: UStG 1999 § 1 Abs. 1 a, UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Geschäftsveräußerung im Ganzen, steuerbare Leistung
Rechtsfrage: 1. Liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1999 vor, wenn die Verpachtungstätigkeit des Grundstücksveräußerers ohne nennenswerte zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird und das veräußerte und das nunmehr betriebene Unternehmen identisch sind? - 2. Ist es unbeachtlich, dass der Pachtvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag geschlossen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.09.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 1998/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 66
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 00 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2007
Erledigungs-Az: V R 57/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 08 56