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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 80/00 |
| §§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, EStG § 70 Abs. 2, DA-FamEStG 64.4 Abs. 4, AO 1977 § 47, AO 1977 § 224 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Berechtigter, Rückforderung, Weiterleitung, Haushaltsaufnahme |
| Rechtsfrage: | Rückforderung des Kindergeldes vom nicht berechtigten Vater trotz Weiterleitung durch ihn in Form von Lebensversicherungsbeiträgen zugunsten der Kinder und im Einverständnis der berechtigten Mutter: Können Rückforderungsansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis nicht nur durch Zahlung an den Gläubiger, sondern auch durch Leistung an Dritte erbracht werden und infolgedessen erlöschen? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 19.10.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 18 K 2985/98 Kg |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 21 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 01.07.2003 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 80/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 46 |