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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 4/20 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, RL 2006/112/EG Art. 168
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Gemischtgenutztes Grundstück
Rechtsfrage: Ist für den Vorsteuerabzug eine Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes spätestens und mit endgültiger Wirkung in einer "zeitnah" erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren? - (s.a. EuGH-Urteil Gmina Ryjewo vom 25.7.2018 Rs C-140/17, EFG 2020 S. 145) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 27.11.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 2217/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 02 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.09.2022
Erledigungs-Az: V R 4/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 00 29