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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 21/10 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 2005 § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, UStG 2005 § 3 Abs. 9 a Nr. 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Absicht, Zuordnung, Steuererklärung |
Rechtsfrage: | 1. Ist für ein Gebäude, das sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen ist, eine sofortige Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen im Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zu treffen, wenn es insgesamt dem Unternehmen zugeordnet werden soll? - 2. Hat dies durch Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs in der erstmöglichen Steuererklärung, der Umsatzsteuervoranmeldung, zu erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 189/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 21/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 38 66 |