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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 54/13 (BFH)
§§: KStG 2002 § 8 b Abs. 4, GG Art. 3, GG Art. 14, UmwStG § 21, EG Art. 43
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Einbringungsgeborene Anteile, Rückwirkung, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, EG, EU
Rechtsfrage: Verstößt die Regelung des § 8 b Abs. 4 KStG 2002 i.d.F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Anwendung der 7-jährigen Sperrfrist) sowie das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit? Verletzt die Vorschrift darüber hinaus die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 19.06.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 185/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 24 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.04.2015
Erledigungs-Az: I R 54/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 22 03, SIS 15 21 10