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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 54/13 (BFH) |
§§: | KStG 2002 § 8 b Abs. 4, GG Art. 3, GG Art. 14, UmwStG § 21, EG Art. 43 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Einbringungsgeborene Anteile, Rückwirkung, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, EG, EU |
Rechtsfrage: | Verstößt die Regelung des § 8 b Abs. 4 KStG 2002 i.d.F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Anwendung der 7-jährigen Sperrfrist) sowie das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit? Verletzt die Vorschrift darüber hinaus die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 185/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 24 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 54/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 22 03, SIS 15 21 10 |