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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 13/17 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Existenzminimum, Gleichheitsgrundsatz, Menschenwürde |
Rechtsfrage: | Deckt der sächliche Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 6 EStG in der im Jahr 2014 geltenden Fassung das sächliche Existenzminimum ab? Darf der steuerliche Kinderfreibetrag hinter dem im Existenzminimumbericht der Bundesregierung ermittelten sächlichen Existenzminimum zurückbleiben? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 25. 7.2018 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvL 3/17 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 31.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2426/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 10 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2018 |
Erledigungs-Az: | III R 13/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 25.7.2018) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |