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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 15/15 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit |
| Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts, des Familienunterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 18.12.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1090/12 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 07 25 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.04.2016 |
| Erledigungs-Az: | VI R 15/15 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 45 |