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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 80/05
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AusglLeistG § 3, VermG § 34 Abs. 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Erwerb, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Ausgleich, Enteignung
Rechtsfrage: Grundstückserwerbe nach dem Ausgleichsgesetz durch den Nachkommen des Alteigentümers: Ist der nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes begünstigte Erwerb der auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) im Beitrittsgebiet im Zuge der sog. Demokratischen Bodenreform enteigneten land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch den Nachkommen des Alteigentümers nach § 11 des Eigentumsübertragungsgesetzes von der Besteuerung ausgenommen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.10.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 318/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2007
Erledigungs-Az: II R 80/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 20 81