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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1, SGB 3 § 38 Abs. 4 Satz 2, SGB 3 § 122 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Arbeitsloser, Meldung
Rechtsfrage: Vier Monate arbeitsloser Sohn vor Einberufung zum Grundwehrdienst: Ist für die Gewährung des Kindergeldes nicht nur die Meldung als arbeitslos, sondern auch der fortbestehende Status als Arbeitssuchender erforderlich? Besteht demnach (trotz Aufhebung des § 122 Abs. 2 Nr. 3 SGB III zum 1.8.1999) die Pflicht zur Erneuerung der Meldung nach drei Monaten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.10.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 2103/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2012
Erledigungs-Az: III R 4/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 4/06 ruht gemäß Beschluss vom 15.12.2009 bis zur Entscheidung in den Verfahren III R 5/07 und III R 41/07. - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 54