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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/06 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, LStR R 43 Abs. 5 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Eigener Hausstand |
Rechtsfrage: | Reicht im Streitjahr 2001 bei einem Alleinstehenden das erstmalige Einrichten der eigenen Wohnung im elterlichen Haus bei ansonsten kostenfreiem Wohnen und unter Beibehaltung des Lebensmittelpunkts aus, um einen von ihm selbst aus eigenem oder abgeleitetem Recht unterhaltenen eigenen Hausstand im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 44-45/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 31 |