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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 38/04
§§: AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 174 Abs. 4, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Verjährung, Feststellungsfrist, Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Mögliche Änderung eines gesonderten Gewinnfeststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO 1977 und Erfassung einer (mit Rechtsstreit eingeklagten) Entschädigungszahlung (rückwirkendes Ereignis) im Jahr der Betriebsaufgabe oder war der Änderungsbescheid wegen Eintritts der Feststellungsverjährung rechtswidrig? Muss im Rahmen des § 174 Abs. 4 AO 1977 auch die in § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 enthaltene Regelung zur Festsetzungs-/Feststellungsfrist berücksichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.04.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 5262/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 05 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.06.2005
Erledigungs-Az: X R 38/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 40 16