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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 24/04 |
§§: | ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Vorschenkung, Freibetrag, Anrechnung, Abzugssteuer |
Rechtsfrage: | Schenkungsteuer für eine in 1996 erfolgte Schenkung bei über 10 Jahre hinausreichender Kette von Vorschenkungen: Ist die (fiktiv) anrechenbare Steuer für die Vorschenkungen unter Berücksichtigung des (höheren) Freibetrags gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i.d.F. des JStG 1997 zu ermitteln, wenn der damals geltende Freibetrag vollumfänglich bei einer Vorschenkung ausgeschöpft worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 450/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 37 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 24/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |