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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 68/05 |
§§: | AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 231, AO 1977 § 79 Abs. 1 Nr. 3, AO 1977 § 367 Abs. 2 Satz 1, FGO § 57 Nr. 2, FGO § 58 Abs. 2 |
Schlagwörter | Steuerbescheid, Abrechnung, Körperschaftsteuer, Nichtigkeit, Zahlungsverjährung, GmbH, Löschung |
Rechtsfrage: | 1. Sind für das Abrechnungsverfahren unwirksame Steuerfestsetzungen jedenfalls dann nicht zur Annahme des Entstehens eines Steueranspruchs und demnach auch bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Abrechnungsbescheids nicht als formell festgesetzte Steuer zu beachten, wenn auch um die Verwirklichung des Steueranspruchs gestritten wird? - 2. Ist ein gegen eine gelöschte GmbH ohne Bestellung eines Nachtragsliquidators erlassener Steuerbescheid unwirksam? - 3. Kann die Unwirksamkeit eines Steuerbescheids nur mit Wirkung ex nunc durch Erlass eines wirksamen Einspruchsbescheids geheilt werden? - 4. Wird ein Zahlungsanspruch gegenüber einer gelöschten GmbH ohne bestellten Nachtragsliquidator geltend gemacht, ist die Geltendmachung dann wegen Handlungsunfähigkeit der GmbH unwirksam und unterbricht diese die Zahlungsverjährung? - 5. Führt eine gegenüber einem Dritten vorgenommene und diesem gegenüber wirksame Vollstreckungsmaßnahme zur Zahlungsverjährungsunterbrechung bei einem handlungsunfähigen Vollstreckungsschuldner? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 547/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1012 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 27 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2006 |
Erledigungs-Az: | VII R 68/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 03 25 |