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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 30/07 (BFH)
§§: GewStG § 7, EStG § 5 a
Schlagwörter Unterschiedsbetrag, Fremdwährungsdarlehen, Gewerbesteuerpflicht, Tonnagebesteuerung
Rechtsfrage: Gewerbeertrag bei der Tonnagebesteuerung: Sind Gewinne aus der teilweisen Auflösung von Unterschiedsbeträgen i.S. des § 5 a Abs. 4 EStG, die auf Grund der Bezahlung eines Fremdwährungsdarlehens entstanden sind, gewerbesteuerpflichtig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 25.04.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 123/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 70
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision