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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 86/00
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Anwachsung, Einheitliches Vertragswerk
Rechtsfrage: Keine Festsetzung der Grunderwerbsteuer bei mittelbarer Anteilsvereinigung im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, wenn der (zu besteuernde) Vertrag als Teil eines Gesamtplans (einheitliches Vertragswerk) zu keiner Anteilsvereinigung, sondern zur Anwachsung führt (einschränkende Auslegung des § 1 Abs. 3 GrEStG im Wege der teleologischen Reduktion). - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.10.2000
Vorinstanz/AZ: III 817/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 76 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2002
Erledigungs-Az: II R 86/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 14 55