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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 59/00 |
| §§: | EStG § 5, HGB § 249 |
| Schlagwörter | Rückstellung, Pensionsrückstellung, Beihilfe, Sparkasse |
| Rechtsfrage: | Kann eine Sparkasse für die Verpflichtung von Beihilfen an ihre Pensionäre eine entsprechende Rückstellung bilden? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 15.05.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 859/00 K |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 61 85 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.01.2002 |
| Erledigungs-Az: | I R 59/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 93 76 |