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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 42/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21
Schlagwörter Vorfälligkeitsentschädigung, Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung, Veräußerung
Rechtsfrage: Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der lastenfreien (nach § 23 EStG nicht steuerbaren) Veräußerung: Eröffnet in diesem Zusammenhang die neuere Rechtsprechung zur Anerkennung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteil vom 20.6.2012 IX R 67/10 BFHE 237 S. 368, BStBl 2013 II S. 275 = SIS 12 22 67) eine Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.09.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 545/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2014
Erledigungs-Az: IX R 42/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 16 84