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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 75/06
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1
Schlagwörter Freiberufler, Beratender Betriebswirt, Ingenieur, Gewerbebetrieb
Rechtsfrage: Erzielt eine Mitunternehmerschaft, die Dritten gegenüber durch die entsprechend qualifizierten Mitunternehmer freiberufliche Leistungen erbringt, auch dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ein Mitunternehmer zwar als Diplom-Kaufmann oder Diplom-Volkswirt die Qualifikation eines Freiberuflers hat, aber nicht beratend gegenüber Dritten tätig ist, sondern beratende Aufgaben oder Managementaufgaben innerhalb der Mitunternehmerschaft erbringt? Anwendung der Abfärbewirkung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 22.02.2006
Vorinstanz/AZ: V 324/2004
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2008
Erledigungs-Az: VIII R 75/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils