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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 12/01 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 76 Abs. 1, UmwStG 1995 § 12 Abs. 2 Satz 4 |
Schlagwörter | Verfassungsmäßigkeit, Umwandlung, Verschmelzung, Teilwert, Gewinnausschüttung, ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung |
Rechtsfrage: | Verstößt die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 i.d.F. bis zur Änderung durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | I R 38/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DB 2001 S. 2582 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 01 28 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 15.01.2008 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 12/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 16 84 |