Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-176/06 P (EuGH)
§§: EG Art. 87 Abs. 1, EG Art. 88, HGB § 249 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1, HGB § 253 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 4 b, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 a
Schlagwörter EU, Beihilfe, Entsorgung, EG, Kernkraftwerk, Nichtigkeit, Rückstellung, Stilllegung, Stromerzeugung, Subvention, Zuschuss, Atomenergie
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG vom 26.1.2006 Rs. T-92/02 in dem Verfahren Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH u. a. ./. Kommission der EG: Nichtigerklärung der Entscheidung C (2001) 3967 fin. der Kommission der EG vom 11.12.2001, soweit die Kommission darin feststellt, dass die Rückstellungen für die Entsorgung und Stilllegung von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland keine Beihilfen i.S. von Art. 87 Abs. 1 EG sind?
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 26.01.2006
Vorinstanz/AZ: Rs T-92/02
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 131 S. 35
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 62
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.11.2007
Erledigungs-Az: Rs C-176/06 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 08 10