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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 9/05 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gruppenunfallversicherung, Versicherungsleistung, Arbeitslohn, Invalidität, Schadensersatz |
Rechtsfrage: | Kann die Auskehrung von Versicherungsleistungen aus Gruppenunfallversicherungen an Arbeitnehmer in Invaliditätsfällen steuerfrei gezahlt werden, wenn die Beitragszahlungen des Arbeitgebers und Versicherungsnehmers nicht lohnversteuert wurden? Handelt es sich insoweit um nicht steuerbaren Schadensersatz für erlittene Gesundheitsschäden, obwohl der Arbeitgeber bei einem Unfall des Arbeitnehmers im Privatbereich zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens gesetzlich nicht verpflichtet ist und dem Arbeitnehmer der Vorteil somit aus dem Beschäftigungsverhältnis erwächst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 5350/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 35 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 9/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 05 70 |